Zapf und Tortengeld, Fachchinesisch der Gastronomen bei der Hochzeitsplanung
- Carina
- 1. Okt. 2019
- 2 Min. Lesezeit
Wissen Sie was ein Zapf oder ein Tortengeld ist? Mit solchen und vielen ähnlichen Begriffen müssen sich Brautpaare auseinandersetzen, wenn sie ihre eigene Hochzeit planen.
In diesem Blog möchten wir auf Stolpersteine aufmerksam machen, die für viele Brautpaare Fremdwörter sind aber stark das Budget belasten können, wenn man nicht von Anfang an mit ihnen rechnet. Das Zapf und Tortengeld sind solche Begriffe wo versteckte Kosten lauern. Was diese bedeuteten und was sie für uns doch für Vorteile haben können lesen hier.
In meiner langen Zeit in der Gastronomie durfte ich diesbezüglich sehr viele verschiedene Erfahrungen sammeln. Wie immer gilt bei jedem Blog, haben Sie Fragen oder ist etwas noch unklar, schreiben Sie mir ich helfe Ihnen gerne weiter!
Oftmals wählen die Brautpaare eine Torte bei einem externen Konditor aus. Oder lassen die Hochzeitstorte direkt vom Restaurant bestellen. Vielen ist nicht bewusst, vor allem dann wenn es durch Restaurant organisiert wurde, dass ein sogenanntes Tortengeld anfällt.
Ein Tortengeld oder auch Tellergeld wird meist pro Einheit, das heisst pro Gast verrechnet und kann zwischen 2 bis 15 Franken variieren. Damit werden die Kosten der Servicemitarbeiter für das Schneiden der Torte sowie den Service und den Abwasch gedeckt. Rechnen wir mit einer Hochzeitsgesellschaft von 80 Personen kann dies bei einem Tellergeld von 10 Franken sehr schnell ins Geld gehen. Oftmals ist es jedoch möglich mit den Restaurants zu verhandeln. Wenn beispielsweise die Torte auf dem Buffet welches das Restaurant zubereitet hat integriert wird und jeder Gast sich selber das Stück abschneidet entfällt das Tortengeld. Dies eignet sich aber nur bei sehr einfach zu schneidenden Torten, ansonsten sieht’s dann schnell nicht mehr appetitlich aus. Also am besten schon früh fragen ob und wieviel Tortengeld verlangt wird und dann gleich ins Budget einrechnen.
Das Zapfgeld ist den meisten Gästen bewusst. Dies bedeutet, wenn das Brautpaar seinen eigenen Wein mitbringt verlangt das Restaurant in der Regel ein Zapfgeld. Im Zapfgeld enthalten sollte dann aber auch der Service und das Öffnen der neuen Weinflaschen enthalten sein. In der Regel betragen Zapfgelder ca. 20 bis 45 Franken und sind gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass auf dem Alkohol der höchste Gewinnfaktor eines Restaurants liegt. Und dieser Faktor entfällt natürlich wenn der Wein selber mitgebracht wird. Für das Brautpaar kann es sich aber durchaus lohnen den eigenen Wein mitzubringen und ein Zapfgeld zu bezahlen. Oftmals bekommt man im Grossmarkt gute Weine für relativ wenig Geld und mit dem Zapfgeld pro Flasche ist man doch noch günstiger als wenn man den Wein von der Karte nimmt. Ebenfalls hat man die absolute Kontrolle ob wirklich die richtige Anzahl Flaschen verrechnet wurde die man getrunken hat.
Wichtig zu beachten ist auch, dass Zapf sowie Tortengeld oftmals nicht in den Mindestumsatz eines Anlasses gerechnet werden. Auf die Stolpersteine bezüglich Mindestumsatz gehen wir in unserem nächsten Blog ausführlich darauf ein.
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